internationales Privatrecht
internationales Privatrecht, Abkürzung IPR,
die Gesamtheit der Normen, die festlegen, nach welchem Recht ein zivilrechtlicher Tatbestand mit Auslandsberührung zu beurteilen ist, z. B. ein Vertrag, den ein Deutscher mit einem Franzosen in Zürich abgeschlossen hat. IPR ist ungeachtet seiner Bezeichnung und im Gegensatz zum internationalen Einheitsrecht nationales Recht. Rechtsquellen sind in Deutschland die Artikel
Werke
Informationen zum Artikel
Quellenangabe