Entziehung Minderjähriger

Entziehung Minderjähriger, früher Kinderraub, Kindesentziehung,

Straftat, die begeht, wer einen Minderjährigen unter 18 Jahren durch List, Drohung oder Gewalt oder ein Kind (Person unter 14 Jahren), ohne dessen Angehöriger zu sein, seinen Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält. Entziehung Minderjähriger ist nach § 235 Absatz 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis

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