Computerstraftaten

Computerstraftaten [kɔmˈpjuːtər-], Computerkriminalität, Straftaten, die unter Einbeziehung von Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung begangen werden.

Gemäß § 202 a StGB wird wegen Ausspähens von Daten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft. Man spricht

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