Zugänglichmachung, Recht der öffentlichen Z.
Zugänglichmachung, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das dem Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst zustehende ausschließliche Recht, sein Werk im Internet öffentlich wiederzugeben, d. h., es in einer Weise abrufbar zu gestalten, dass der Zugriff auf das Werk nach Wahl des Nutzers jederzeit und von jedem Ort aus
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