Arbeitnehmerurheberrecht
Arbeitnehmerurheberrecht, der urheberrechtliche Schutz eines Werkes, das ein angestellter Urheber aufgrund des Arbeitsvertrages zu schaffen hat, wofür er seine Arbeitsvergütung erhält. Das Recht des Arbeitnehmerurhebers ist in den §§ 43 und 69 b UrhG vom 9. 9. 1965 (mit zahlreichen Änderungen) enthalten. Der Arbeitgeber erhält das Eigentum an dem vom
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