Arbeitnehmerurheberrecht

Arbeitnehmerurheberrecht, der urheberrechtliche Schutz eines Werkes, das ein angestellter Urheber aufgrund des Arbeitsvertrages zu schaffen hat, wofür er seine Arbeitsvergütung erhält. Das Recht des Arbeitnehmerurhebers ist in den §§ 43 und 69 b UrhG vom 9. 9. 1965 (mit zahlreichen Änderungen) enthalten. Der Arbeitgeber erhält das Eigentum an dem vom

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.