Vervielfältigungsrecht

Vervielfältigungsrecht, das dem Urheber eines Werks der Literatur, Wissenschaft oder Kunst vorbehaltene ausschließliche Recht, Vervielfältigungsstücke seines Werkes herzustellen, gleich in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Auch das Einspeichern eines Werkes in einen Computer, die Abspeicherung im Arbeitsspeicher und die Anzeige auf dem Bildschirm sowie das entsprechende Ausdrucken, ebenso

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