Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungs|schein, der Verwaltungsakt, durch den im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung einem Verfügungsberechtigten über eine öffentlich geförderte Wohnung das Überlassen der Wohnung gestattet wird beziehungsweise durch den der grundsätzliche Anspruch eines Wohnungsuchenden auf eine Wohnung der entsprechenden Kategorie begründet wird (§ 27 Wohnraumförderungsgesetz vom 13. 9. 2001, Abkürzung WoFG, § 4
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