Fehlbelegungsabgabe

Fehlbelegungsabgabe, Ausgleichszahlung, zu der Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung verpflichtet werden können, wenn das individuelle Einkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen überschreitet. Der Umfang dieser Überschreitung sowie die Höhe der Ausgleichszahlungen sind jedoch kompliziert zu ermitteln, weil die Regelung sich in einem Umbruch befindet. Die grundsätzlichen Bestimmungen

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