Kostenmiete
Kostenmiete, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung als Ausdruck der bestehenden Mietpreisbindung die höchstzulässige Miete (§§ 8 ff. Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001, Abkürzung WoBindG). Die Kostenmiete orientiert sich an den laufenden Aufwendungen. Die Festlegung der Kostenmiete erfolgt im Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, die zunächst zur Durchschnittsmiete für das
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