Willensfreiheit und Handlungsfreiheit
Die Grenze zwischen Willens- und Handlungsfreiheit ist nicht leicht zu ziehen. Wenn eine Person drogenabhängig ist und mit dem Drogenkonsum aufhören möchte, es aber nicht schafft, kann man das so interpretieren, dass der Wille selbst zwar frei ist, weil die Person aufhören wollen kann, aber die Abhängigkeit die Handlungsfreiheit einschränkt.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Janina Schmiedel
Quellenangabe