Vikar (evangelisches Kirchenrecht)

Vikar [v-; lateinisch vicarius »stellvertretend«, »Stellvertreter«] der, -s/-e, evangelisches Kirchenrecht:

in den meisten evangelischen Landeskirchen Bezeichnungen für einen Theologen beziehungsweise eine Theologin (Vikarin), der/die sich nach Abschluss seines/ihres Studiums in der kirchlich-praktischen Ausbildung befindet. Eine zweite, am Ende der Vikarzeit vor der Kirchenbehörde abzulegende Amtsprüfung ist Voraussetzung für die Übernahme eines Pfarramtes.

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