Kirchensteuer

Kirchensteuer, eine öffentlich-rechtliche Zwangsabgabe, die in Deutschland unter den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen zur Finanzierung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern erheben. Rechtliche Grundlage sind in Deutschland Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 6 Weimarer Reichsverfassung, die Kirchensteuergesetze

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