Visitation (Kirchenrecht)
Visitation [v-; französisch, von lateinisch visitatio »Besichtigung«] die, -/-en, Kirchenrecht:
der offizielle Besuch des Trägers der kirchlichen Jurisdiktion in seinem Jurisdiktionsbezirk zum Zwecke der kirchlichen Aufsicht »vor Ort«; als Mittel der kirchlichen Aufsicht über das glaubens-, sitten- und ordnungsgemäße Verhalten der Kirchenangehörigen und den Zustand der kirchlichen Sachen, Anstalten und Orte seit dem 4./5. Jahrhundert bezeugt. Nach dem Kirchenrecht der
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