Präambel (evangelisches Kirchenrecht)
Präambel [mittellateinisch, zu praeambulus »vorangehend«] die, -/-n, evangelisches Kirchenrecht:
die den Bekenntnisstand einer Kirche festlegende Eingangsformel. Erstmals 1922 der »Verfassungsurkunde für die evangelische Kirche der altpreußischen Union« vorangestellt, bildete sie nach 1945 als Grundartikel den Vorspruch zu kirchlichen Verfassungsurkunden. Von besonderer Bedeutung ist die Präambel der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland, die das in allen Gliedkirchen geltende reformatorische
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