Verschweigung
Verschweigung, im Zivilrecht zum einen die Nichterwähnung wesentlicher Umstände; sie kann, wenn eine Rechtspflicht zur Aufklärung besteht, arglistige Täuschung bedeuten oder Schadensersatzansprüche z. B. aus Pflichtverletzung auslösen. Zum anderen das Nicht-geltend-Machen von Rechten; es kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zum Rechtsverlust führen, z. B. für den Nachlassgläubiger,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe