Geschäftsgrundlage (Zivilrecht)
Geschäftsgrundlage, Zivilrecht:
Umstände, die für eine Vertragspartei oder für beide bei Vertragsschluss so wesentlich sind, dass sie den Vertrag nicht oder anders geschlossen hätten, wenn sie eine Veränderung der Umstände vorausgesehen hätten. Diese Umstände wurden aber nicht in den Vertrag aufgenommen (insbesondere nicht in Form einer Bedingung). Wenn die Bedeutung der Umstände
Informationen zum Artikel
Quellenangabe