Verrichtungsgehilfe (bürgerlichen Recht)
Verrichtungsgehilfe, im bürgerlichen Recht Hilfsperson, für deren unerlaubte Handlungen gegenüber einem Dritten derjenige, für den sie tätig geworden ist (Geschäftsherr), Schadensersatz leisten muss (§ 831 BGB). Verrichtungsgehilfe ist die Hilfsperson dann, wenn der Geschäftsherr ihr die Verrichtung aufgetragen hat, ihr gegenüber weisungsbefugt ist und die schädigende Handlung in
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