Verschulden

Verschulden, im bürgerlichen Haftungsrecht diejenige Verantwortlichkeit, die einen Schuldfähigen trifft, der objektiv rechtswidrig und subjektiv vorwerfbar handelt. Verschuldensgrade sind Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Für eine Haftung aus Verschulden ist stets die Schuldfähigkeit erforderlich. Verschulden ist regelmäßig die Voraussetzung dafür, dass die Folgen dem Handelnden rechtlich zugerechnet werden

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