Völkerrechtssubjekte
Die souveränen Staaten sind die »geborenen« Völkerrechtssubjekte und Träger der Völkerrechtsordnung. Ein Staat entsteht, wenn auf einem Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) durch ein gemeinsames Treueband zusammengehaltene Menschen (Staatsvolk) einer Regierung unterstehen, die in ihrer Willensbildung von keiner höheren staatlichen Stelle abhängig, also nur dem Völkerrecht unterstellt ist (Staatsgewalt).
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