Urf (Islam)

Urf [arabisch »Gewohnheit«], auch Ada, Adat, türkisch Orf, Islam:

das Gewohnheitsrecht, im Unterschied zur Scharia, der islamischen Rechtsordnung (islamisches Recht). Es steht oft im Gegensatz zum herrschenden staatlichen, manchmal auch zum religiösen Gesetz. Häufig repräsentiert es noch aus vorislamischer Zeit stammendes, durch die Gewohnheit vorgegebenes Recht. Es regelt Bereiche, die teilweise auch von der Scharia erfasst sind. Seine Hauptquelle

Quellenangabe

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