Unterhaltsklage
Unterhaltsklage, Leistungsklage zur Durchsetzung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs, für die das Amtsgericht zuständig ist, bei familienrechtlich begründeten Unterhaltssachen (§ 621 Absatz 1 Ziffern 4, 5 und 11 ZPO), wozu auch der Nichtehelichenunterhalt, der Elternunterhalt sowie die Ansprüche der nicht ehelichen Mutter gegen den Vater gehören, als Familiengericht (§§ 23 a,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe