Treuhand

Treuhand, Ausübung oder Verwaltung fremder Rechte (Treugut) durch eine Person (Treuhänder, Treunehmer) im eigenen Namen, aber in schuldrechtlicher Bindung gegenüber demjenigen, dem die Rechte an sich zustehen (Treugeber). Das Treuhandverhältnis ist gesetzlich nicht geregelt. Kennzeichnend für Treuhandverhältnisse ist, dass dem Treuhänder nach außen mehr Befugnisse übertragen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.