Termin (Recht)

Termin [mittelhochdeutsch termin, aus mittellateinisch terminus »Zahlungsfrist«, von lateinisch terminus »Ziel«, »Ende«, eigentlich »Grenzzeichen«, »Grenze«] der, -s/-e, Recht:

im Unterschied zur Frist der bestimmte Zeitpunkt, an dem etwas geschehen oder eine bestimmte Rechtswirkung eintreten soll (z. B. Fälligkeit einer Kaufsumme). Im Prozessrecht eine vom Gericht nach Tag und Stunde bestimmte Zeit, zu der das Gericht oder die Parteien Prozesshandlungen vornehmen. Der Termin beginnt mit dem Aufruf der Sache;

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