Taschengeld
Taschengeld, der einem minderjährigen Kind zumeist von seinen Eltern oder Großeltern gezahlte Geldbetrag, über den das Kind selbstständig verfügen darf.
Das Taschengeld ist v. a. für kleine tägliche Ausgaben gedacht und soll die Heranwachsenden in den selbstständigen Umgang mit Geld einführen. Geht der in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkte Minderjährige Verpflichtungen ein, die er ausschließlich mit Mitteln seines Taschengelds erfüllen kann, so sind die entsprechenden Verträge gültig (§ 110 BGB, »Taschengeldparagraf«, analog
Informationen zum Artikel
Quellenangabe