Tarifautonomie

Tarifautonomie bezeichnet die Freiheit von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Löhne und Arbeitsbedingungen unabhängig vom Staat auszuhandeln. Sie ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Das deutsche Grundgesetz regelt in Artikel 9 (Vereinigungsfreiheit) das Recht der Bürger, sich frei zu Vereinen und Gesellschaften zusammenschließen zu dürfen. Zu diesen Vereinen gehören auch Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften. Außerdem regelt das Grundgesetz, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften, eigenständig und unabhängig vom Staat, Tarifverhandlungen über Löhne und Arbeitsbedingungen (Tarifvertrag) führen

Mitwirkende

Alexander Ströhl

Quellenangabe

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