Syndikus
Syndikus [spätlateinisch syndicus, von griechisch sýndikos »Vertreter einer Gemeinde vor Gericht«] der, -/-se, auch ...zi,
ständiger Rechtsbeistand (Rechtsberater) bei größeren Unternehmen, Verbänden, Handelskammern. Der Syndikusanwalt ist Rechtsanwalt, der im Angestelltenverhältnis bei einem Unternehmen oder Ähnlichem als ständiger Rechtsberater tätig ist. Er darf seinen Arbeitgeber vor Gericht nicht vertreten (§ 46 Bundesrechtsanwaltsordnung), weil die enge Bindung zu seinem Dienstherrn mit der Unabhängigkeit eines Rechtsanwalts als
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