Substitut (Recht)
Substitut [lateinisch substitutus »Stellvertreter«, zu substituere, substitutum »an die Stelle von jemandem oder etwas setzen«], der, -en/-en, Recht:
Person, die in einem Schuldverhältnis vollständig an die Stelle des Schuldners tritt, also die Ersatzperson des Schuldners. Die Gestellung eines Substituten ist dem Schuldner nur ausnahmsweise gestattet (z. B. beim Auftrag gemäß § 664 Absatz 1 Satz 2 BGB); im Übrigen hat er seine Verpflichtungen grundsätzlich in eigener Person zu
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