Stromlieferungsvertrag
Stromlieferungsvertrag, Bezugsvertrag (Sukzessivlieferungsvertrag) zwischen Versorgungsunternehmen und Kunden über die Lieferung von elektrischer Energie. Obwohl elektrischer Strom keine Sache im Rechtssinn ist, werden die Vorschriften über den Kauf beweglicher Sachen entsprechend angewandt.
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