Straffreiheitsgesetz

Straf|freiheitsgesetz, Gesetz, das aus rechtspolitischen oder sonstigen Gründen einen allgemeinen Straferlass für bestimmte, noch nicht abgeurteilte Delikte vorsieht. Das Straffreiheitsgesetz umfasst in der Regel a) den Erlass rechtskräftig erkannter, jedoch noch nicht vollständig vollstreckter Strafen (Amnestie), b) die Niederschlagung anhängiger Verfahren (Abolition) und c) die Nichtverfolgung von Straftaten, die

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