Amnestie

Amnestie [griechisch »Vergessen«, »Vergebung«] die, -/...ˈsti|en,

Straferlass für eine unbekannte Zahl von Fällen, im Unterschied zur Begnadigung. Die Amnestie kann darin bestehen, dass Strafen, die für bestimmte Delikte bereits durch rechtskräftiges Urteil festgesetzt wurden, erlassen werden (Amnestie im engeren Sinn) oder dass bestimmte Delikte nicht verfolgt und entsprechende Verfahren eingestellt werden (Gewährung von Straffreiheit).

Quellenangabe

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