Jugendmedienschutz

Der Jugendmedienschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, dass Kinder (Personen unter 14 Jahren) oder Jugendliche (Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind) Zugang zu jugendgefährdenden Medien erhalten.

Im Bereich der Medien werden die Regelungen des Jugendschutzgesetzes des Bundes (siehe auch Jugendschutz) durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der deutschen Bundesländer ergänzt. Gemeinsam wollen sie dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu jugendgefährdenden Medieninhalten haben, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnten oder gar strafbar sind. Dazu zählen pornografische Inhalte oder

Altersfreigabe gemäß Jugendschutzgesetz

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Mitwirkende

Claudia Weingartner

Quellenangabe

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