Stiefkind

Stiefkind [althochdeutsch stiof-, eigentlich »beraubt«, »verwaist«],

Kind, das nur von einem der Ehegatten abstammt (besonders aus einer früheren Ehe), im Verhältnis zum anderen Ehegatten. Dessen Verhältnis zum Stiefkind ist eine Form der Schwägerschaft. In der Regel hat das Stiefkind keine Ansprüche gegen den Stiefelternteil. Im Erbschaftsteuerrecht steht das Stiefkind den leiblichen Kindern gleich. Nimmt ein Ehegatte

Quellenangabe

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