Adoption

Die Adoption [lateinisch »adoptio«], im Bürgerlichen Gesetzbuch Annahme als Kind genannt, ist die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne Rücksicht auf die natürliche Abstammung.

In Deutschland erfordert die Annahme eines minderjährigen Kindes dessen Einwilligung (bis zu seinem 14. Lebensjahr diejenige des gesetzlichen Vertreters) sowie im Regelfall die seiner leiblichen Eltern.

Quellenangabe

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