Umgangsrecht

Umgangsrecht, Besuchsrecht, bis 1979 Verkehrsrecht,

das Recht des Kindes mit jedem Elternteil und das Recht sowie die Pflicht jedes Elternteils, mit dem Kind persönlich in Kontakt zu bleiben (nach der Scheidung der Eltern oder bei dauerndem Getrenntleben sowie bei außerhalb der Ehe geborenen Kindern). Das Umgangsrecht soll v. a. nach Trennung oder Scheidung der Eltern

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