Steuergeheimnis
Steuergeheimnis, Pflicht zur Geheimhaltung der im Rahmen der Besteuerung den Finanzbehörden bekannt gewordenen Sachverhalte; besondere Form der Amtsverschwiegenheit. Das Steuergeheimnis ist das Gegenstück zur Pflicht des Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden zum Zwecke der Steuerfestsetzung seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu offenbaren. Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nach § 30 Abgabenordnung (AO) Amtsträger (besonders Beamte
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