Amtsgeheimnis

Amtsgeheimnis, Dienstgeheimnis,

dienstliche Angelegenheit, mit der eine Behörde befasst ist, deren Kenntnis nicht über einen bestimmten Personenkreis hinausgehen soll und deren Geheimhaltung durch Gesetz, dienstliche Anordnung oder der Natur der Sache nach erforderlich ist. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses kann disziplinar-, arbeits- und (nach § 353 b StGB) auch strafrechtliche Folgen haben. Ähnliche

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.