Rechtshilfe
Rechtshilfe, die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht zur Unterstützung und auf Ersuchen eines anderen Gerichts oder einer anderen Behörde; z. B. Zeugenvernehmung, Beweisaufnahme, Zustellung. Wird eine Verwaltungsbehörde unterstützend tätig, liegt Amtshilfe vor. Der Sprachgebrauch ist jedoch uneinheitlich. Die Pflicht zur Rechts- und Amtshilfe im Inland ist in Artikel
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