Steueramnestie

Steuer|amnestie, die Gewährung von Straffreiheit bei Selbstanzeige des Steuerhinterziehers. Eine permanente Steueramnestie bietet § 371 Abgabenordnung, demzufolge die Gewährung der Straffreiheit voraussetzt, dass der Täter die geschuldete hinterzogene Steuer in voller Höhe innerhalb einer ihm vom Finanzamt gesetzten Frist entrichtet (ähnlich in Österreich § 29 Finanzstrafgesetz). Daneben kommen

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