Steuerbescheid
Steuerbescheid, der dem Steuerpflichtigen bekannt gegebene, in der Regel schriftliche Verwaltungsakt, durch den die Finanzbehörde die Steuer festsetzt (§§ 155, 157 Abgabenordnung). Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet. Beizufügen ist eine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf. Grundsätzlich bildet die
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