Selbstanzeige

Selbst|anzeige, im Steuerstrafrecht eine Form tätiger Reue, die auch bei vollendeter Tat (Steuerhinterziehung oder -verkürzung) Straffreiheit verschaffen kann, wenn als Folge der Selbstanzeige durch zutreffende Angaben die richtige Steuer festgesetzt und fristgerecht bezahlt wird (§§ 371, 378 Abgabenordnung [AO]).

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