Geschichte
Als Magna Charta der deutschen Sozialversicherung gilt die sogenannte »Kaiserliche Botschaft« vom 17. 11. 1881. In dieser von Reichskanzler O. von Bismarck vorgetragenen Thronrede Kaiser Wilhelms I. wurde die Einführung einer Arbeiterversicherung mit den Zweigen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung angekündigt. Daraufhin wurden die ersten umfassenden Gesetze zur
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