Tatbestand (Prozessrecht)
Tatbestand, Prozessrecht:
als Bestandteil des Urteils die vom Gericht auf der Grundlage der Akten und der mündlichen Verhandlung verfasste knappe Darstellung des Sach- und Streitstandes, d. h. der erhobenen Ansprüche und dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge. Wegen der Einzelheiten kann auf Schriftsätze, Protokolle u. a. Unterlagen verwiesen
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