Schachtelbeteiligung
Schachtelbeteiligung, Beteiligung eines Unternehmens am Kapital einer Kapitalgesellschaft (Schachtelgesellschaft) mit einem Anteil von mindestens 10 %. Eine Schachtelbeteiligung führt zur Anwendbarkeit bestimmter Sonderregelungen im Steuerrecht (Schachtelprivileg). Beträgt der Kapitalanteil mindestens 25 %, können damit bei Kapitalgesellschaften wichtige Beschlüsse verhindert werden, die einer Dreiviertelmehrheit bedürfen (Sperrminorität). Der Gewinn,
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