Schachtelprivileg
Schachtelprivileg, Schachtel|erleichterung,
steuerrechtliche Bezeichnung für die Steuerbefreiung beziehungsweise die Milderung der Steuerbelastung von Ausschüttungen (Schachteldividenden), die eine Muttergesellschaft aus der Beteiligung an einer Tochtergesellschaft erhält. Durch das Schachtelprivileg soll eine nationale und internationale Zweifachbesteuerung von Gewinnteilen bei »Tochter« und »Mutter« vermieden beziehungsweise abgeschwächt werden. Im innerstaatlichen deutschen Steuerrecht gibt es ein explizites
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