Räumung (Recht)

Räumung, Recht:

Herausgabe eines gemieteten Raumes, zu der der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ist (§ 570 BGB). Für die Räumung von Wohnraum (nicht Geschäftsraum) kann das Gericht auf Antrag oder nach Räumungsklage eine Räumungsfrist oder Räumungsaufschub (§§ 721, 794 a ZPO) bewilligen. Im Wege der einstweiligen Verfügung

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