Ruhepause (Arbeitsrecht)
Ruhepause, Arbeitsrecht:
die im Voraus festgesetzten Zeiten der Arbeitsunterbrechung, die im Allgemeinen nicht vergütungspflichtig sind (Frühstücks-, Mittagspause). § 4 Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 schreibt Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
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