Ruhezeit

Ruhezeit, arbeitsfreie Zeit,

arbeitsrechtlich die Zeit zwischen Beendigung der täglichen Arbeit und ihrer Wiederaufnahme am nächsten Arbeitstag oder in der nächsten Schicht. Nach § 5 Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 muss bei erwachsenen Arbeitnehmern die ununterbrochene Ruhezeit mindestens elf Stunden, nach § 13 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. 4. 1976 bei Jugendlichen mindestens zwölf Stunden

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