Reugeld (Privatrecht)

Reugeld, Privatrecht:

Geldsumme, von deren Zahlung die Vertragsparteien das Recht zum Rücktritt abhängig machen. Ein ohne die Zahlung des Reugelds erklärter Rücktritt ist aber dann wirksam, wenn der andere Vertragsteil die Erklärung nicht unverzüglich zurückweist (§ 353 BGB). Draufgabe.

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