Repressalie (Völkerrecht)

Repressali|e [unter Einfluss von (er)pressen zu mittellateinisch repre(n)salia »das gewaltsame Zurücknehmen«, von lateinisch reprehendere, reprehensum »fassen«, »zurücknehmen«] die, -/-n,

Im Völkerrecht eine an sich völkerrechtswidrige Maßnahme, die nur als Reaktion auf eine andere völkerrechtswidrige Handlung zulässig ist, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht, dem Unrecht des anderen entgegenzutreten; in der Terminologie der UN-Völkerrechtskommission als Gegenmaßnahme, englisch counter measure, bezeichnet. Ihre Rechtfertigung findet sie im Prinzip der

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