Luftkriegsrecht (Völkerrecht)
Luftkriegsrecht, Völkerrecht:
die Regeln des Kriegsrechts über die Kriegführung unter Verwendung von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen. Für den Luftkrieg gelten alle Regeln des allgemeinen Kriegsrechts, gleichgültig, ob es zum Kriegsaktionenrecht oder zum humanitären Recht gehört und gleichgültig, ob es Gewohnheitsrecht oder Vertragsrecht ist. Das bedeutet vor allem, dass die kriegsrechtliche Grundregel, wonach
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